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Versicherungsgesetz

Zum 01. Januar 2008 wird es im Bezug auf das Versicherungsgesetz einige Neuregelungen geben. Die Versicherungsgesellschaften arbeiten daher schon seit längerer Zeit an der Umsetzung der nun bald in Kraft tretenden Neuregelungen. Unter anderem werden diese Neuregelungen nämlich den internen Bereich der Versicherungsgesellschaften treffen, insbesondere die Bereiche Versicherungsvermittlung und Beratung. Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 werden in diesen Bereichen nämlich weitreichende neue Informations- und Beratungspflichten eingeführt. Unter anderem ist das Beratungsgespräch zu dokumentieren. Bei Beratungsfehlern kann sich der Vermittler schadensersatzpflichtig machen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Im Bezug auf den Gerichtsstand bei einem abgeschlossenen Vertrag galt bisher, dass Versicherungsunternehmen an ihrem Firmensitz verklagt werden müssen. Das hieß in seiner Konsequenz der Versicherungsnehmer mussten, wenn es zu einem Gerichtstermin gekommen ist, zum Teil sehr reisefreudig sein. Ab 01. Januar 2008 wird sich das ändern. Als vertraglicher Gerichtsstand wird künftig der Gerichtsstand des Versicherungsnehmers gelten, was bedeutet, dss der Versicherungsnehmer seine Versicherung nun vor dem für ihn zuständigen Gericht verklagen kann. Ebenfalls mit Wirkung zum 01. Januar 2008 wird das so genannte Policenmodell abgeschafft, wobei es sich in Deutschland eh um eine nationale Besonderheit handelte. Bisher war die Praxis nämlich so, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen für eine Versicherung einem Kunden erst nach Abschluss eines Versicherungsvertrages, bzw. der Annahme des Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft, durch diese zusammen mit der Police ausgehändigt wurden. Mit Wirkung zum 01. Januar 2008 sind die Versicherungsgesellschaften nun jedoch dazu verpflichtet ihren Kunden schon beim Ausfüllen des Antrages die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorzulegen, bzw. zu übergeben. Ein Kunde erhält damit die Chance das Produkt eingehender zu prüfen und gegebenenfalls zurückzutreten vom Vertrag.

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